Kosten

Kosten im sozialrechtlichen Widerspruchs- und Klageverfahren:

Für das Widerspruchsverfahren erheben die Behörde keine Gebühren, es fallen auch keine Gerichtskosten an. Für das Widerspruchsverfahren empfiehlt sich Hartz IV Beziehern ein Beratungshilfeschein, erhältlich beim Amtsgericht des Wohnortes. Ist der Widerspruch erfolgreich, muss die Behörde die Anwaltskosten zahlen. Für das Klageverfahren beantrage ich Prozesskostenhilfe, so dass Anwalts- und Gutachterkosten von der Staatskasse getragen werden. Sollte das Klageverfahren erfolgreich enden, muss auch hier die Behörde alle Kosten tragen. Bereits bei Annahme des Mandats werden die Erfolgsaussichten geprüft, so dass ein Kostenrisiko ausgeschlossen ist.

Die Erstberatung in den offenen Hartz IV Sprechstunden ist kostenlos.